Bildungsscheck NRW 2.0
Seit dem 1. Februar 2026 gibt es die Möglichkeit der Förderung beruflicher Bildung durch das Land NRW und die Mittel des Europäischen Sozialfonds.
Der Bildungsscheck NRW 2.0 muss von den Bürger*innen online beantragt werden: ESF-Online-Portal
Fragen und Infos
Das Servicetelefon beantwortet Fragen und gibt Informationen unter Tel. 02041-767555.
Oder Sie nutzen die E-Mail-Adresse: bildungsscheck@gib.nrw.de.
Servicezeiten: Mo.-Do. 8 - 16 Uhr und Fr 8 - 14 Uhr
Wo finde ich Details zur Förderung?
- Portal Weiterbildung.nrw.de
- G.I.B - Gestaltung, Innovation und Beratung in der Arbeits- und Sozialpolitik GmbH
- MAGS - Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW
Wer wird gefördert?
- Förderfähig sind Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 50.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren maximal 100.000 Euro).
- Die Antragstellung kann 1x pro Kalenderjahr erfolgen.
- Die Förderung beträgt 50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben der beruflichen Weiterbildung, bis maximal 500 Euro.
- Gefördert werden Ausgaben für die berufsbezogene Weiterbildung von Einzelpersonen, die der beruflichen Kompetenzentwicklung dienen. Ein beruflicher Zusammenhang ist i. d. R. gegeben, wenn die geplante Weiterbildung im Kontext der aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit des Teilnehmenden steht.
Welche Nachweise sind erforderlich?
- Einkommenssteuerbescheid: Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Nachweis nicht älter als zwei Jahre sein (Datum des Dokuments)
- Teilnahmebestätigung (zu verwendender Vordruck wird bei Anmeldung im Portal zur Verfügung gestellt)
- Rechnung des Weiterbildungsanbieters
Nicht vergessen:
Die erforderliche Registrierung muss vor Beginn der Weiterbildung erfolgen und Sie müssen das Formular "Teilnahmebestätigung" an den Weiterbildungsanbieter weiterleiten.
Ansprechpartnerin der VHS: Fachbereichsleiterin Stefanie Horst, Tel. 02561 9537-52 (horst(at)vhs-aktuellesforum.de)