Bildungsurlaub - 5 Tage für die Weiterbildung freigestellt

Bis zu 5 Tage für die Weiterbildung freigestellt

 

[Sie lesen hier Auszüge der Internetseite des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen]

 

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen können sich für bis zu fünf Arbeitstage im Jahr für berufliche und politische Weiterbildung freistellen lassen. Dies regelt das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG NRW). Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.

Die Weiterbildung muss an anerkannten Einrichtungen der Arbeitnehmerweiterbildung erfolgen. Die Bildungsveranstaltungen können auch digital angeboten werden, sofern die Angebote nachweislich einen entsprechenden Zeitrahmen umfassen.

Sowohl die VHS als auch das Bildungsforum e. V. sind anerkannte Einrichtungen der Arbeitnehmerweiterbildung. 

Wer kann Bildungsurlaub / Arbeitnehmerweiterbildung in Anspruch nehmen?

Der Anspruch wird nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses erworben und er besteht für Beschäftigte, deren Beschäftigungsverhältnis schwerpunktmäßig in Nordrhein-Westfalen ist.

Für Beschäftigte in einem Betrieb oder einer Dienststelle mit bis zu 50 Beschäftigten entfällt der Freistellungsanspruch für das laufende Kalenderjahr, wenn bereits zehn Prozent der Beschäftigten im laufenden Kalenderjahr freigestellt worden sind. Für Beschäftigte in einem Betrieb oder einer Dienststelle mit weniger als zehn Beschäftigten besteht kein Freistellungsanspruch.

Auszubildende haben einen Anspruch auf politische Arbeitnehmerweiterbildung während ihrer Berufsausbildung.

Wie kann Bildungsurlaub beantragt werden?

Anträge auf Arbeitnehmerweiterbildung müssen mindestens sechs Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung beim Arbeitgeber schriftlich eingereicht werden.

Der Mitteilung sind die Unterlagen über die Bildungsveranstaltung beizulegen; dazu gehören der Nachweis über die Anerkennung der Bildungsveranstaltung sowie das Programm, aus dem sich die Zielgruppe, Lernziele und Lerninhalte sowie der zeitliche Ablauf der Veranstaltung ergeben.

Anerkannte Einrichtung: aktuelles forum Volkshochschule und Bildungsforum e. V. 

Hier sind die gemäß § 11 Absatz 7 des AWbG NRW anerkannten Einrichtungen der Arbeitnehmerweiterbildung (Regierunsbezirk Münster) aufgeführt.

 

Ansprechpartnerin der VHS: Fachbereichsleiterin Stefanie Horst, Tel. 02561 9537-52 (horst(at)vhs-aktuellesforum.de)

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