Kursdetails

Ausbilderlehrgang - Ausbildung der Ausbilder*innen


Die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) regelt die Kenntnisse, die Ausbilder*innen haben müssen, um in der beruflichen Bildung ausbilden zu können.
In diesem Kurs erhalten Sie alle Informationen, die für eine Prüfung bei der Handwerkskammer hilfreich sind. Der Kurs gliedert sich in vier Handlungsfelder.
1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
3. Ausbildung durchführen
4. Ausbildung abschließen
Im Anschluss an den Lehrgang findet die Prüfung in Ahaus vor dem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Münster statt. Die abgelegte Prüfung ist gleichrangig zu sehen wie die AdA-Prüfung von der Industrie- und Handelskammer (IHK) und der Landwirtschaftskammer. Wer den Meisterlehrgang besucht, bekommt die abgelegte AdA-Prüfung als Teil IV der Meisterprüfung anerkannt.

Bitte beachten Sie: Bei Wiederholung eines Prüfungsteils wird eine Gebühr in Höhe von 100 € fällig, bei Wiederholung beider Prüfungsteile 200 €. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bei der Handwerkskammer ist eine Stornogebühr in Höhe von 50 € zu entrichten.

Der Lehrgang wird im September 2026 starten. Kursnr. 262-5010

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