Hinweise zur Bezuschussung von Gesundheitskursen der Primärprävention
gemäß § 20 SGB V durch die Krankenkassen

 

Das aktuelle forum Volkshochschule bietet seit vielen Jahren ein thematisch vielfältiges und von qualifizierten Kursleiterinnen und Kursleitern durchgeführtes Kursangebot der Gesundheitsbildung an. Ermäßigungsregelungen für die Entgelte ermöglichen zudem allen Interessierten die Teilnahme am Angebot. Als öffentlich geförderte Einrichtung ist das aktuelle forum Volkshochschule zur Qualitätssicherung nach anerkannten Qualitätsmanagementverfahren verpflichtet und wird regelmäßig extern zertifiziert. Kurse und Kursleitungen werden zudem nach den „Qualitätskriterien Gesundheitsbildung“ des Deutschen Volkshochschulverbandes und des Landesverbandes der Volkshochschulen in NRW ausgewählt.

In der Vergangenheit war es möglich, in eigens gekennzeichneten Kursen eine teilweise Erstattung von VHS-Kursentgelten durch die Krankenkasse zu erhalten. Bisher konnten wir Ihnen nach Abschluss Ihres Kurses eine Teilnahmebescheinigung mit Angabe von Kursdauer, Entgelte und Kursleiterqualifikation ausdrucken, sofern Sie an mindestens 80% der Kursstunden teilgenommen hatten. 
Ihre Krankenkasse hat dann individuell geprüft, ob Ihre Kursteilnahme nach §20 SGB V und im Sinne der Prävention finanziell unterstützt werden konnte. 
Die gesetzlichen Krankenkassen haben bundesweit die Kursüberprüfung und Entscheidung an eine Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) in Essen übertragen. Jeder Anbieter von Präventionsangeboten muss jetzt jeden einzelnen Kurs im Bereich Gesundheit bei der ZPP im Sinne von §20 SGB V aufwendig prüfen und bestätigen lassen. 

Hierzu müssten wir zusätzlich zu den oben genannten Qualitätskriterien:

• Sämtliche Kursleiterqualifikationen nachweisen und einreichen.

• Für jeden Kurs und jeden Termin das Kurskonzept in einem aufwändigen und detaillierten Verfahren vorlegen.

•  einen wissenschaftlichen Nachweis der Wirksamkeit des Kurses vorab erbringen.

• Zusätzlich wird reglementiert, dass ein Kurs zum Beispiel nicht öfter als 12 mal 90 Minuten und mit maximal 15 Teilnehmern stattfinden darf.

• Jede Teilnahmebescheinigung muss durch Unterschrift der VHS verpflichtend erklären, dass sie alle Vorgaben erfüllt, die in einem mehr als 110-seitigen Leitfaden Prävention festgehalten sind, der vom GKV-Spitzenverband erstellt wurde.

• Der Volkshochschule wird bei Nichterfüllung organisatorischer, sachlicher, fachlicher und personeller Voraussetzungen mit einer Geldstrafe von 5000 € gedroht.

Wir erachten es als wenig sinnvoll, wenn alle Gesundheitskurse in jedem Semester nach einem identischen Programm durchgeführt werden müssen und legen Wert darauf, dass unsere Kursleiterinnen und Kursleiter die Inhalte auch individuell auf die jeweiligen Erfordernisse der Teilnehmenden ausrichten können. Unterrichtsinhalte können und sollen aufbauend über mehrere Semester auch an mehr als 12 Terminen vermittelt werden dürfen.

Zudem ist der Aufwand der Registrierung und Zertifizierung  zeit-, personal- und kostenintensiv und auch aus datenschutzrechtlichen Gründen bedenklich.

Wir haben uns deshalb entschieden, unter den jetzigen Voraussetzungen keine Registrierung unserer Gesundheitskurse mehr bei der ZPP vorzunehmen und keine der von der ZPP geforderten Teilnahmebestätigungen auszufüllen. Sofern Sie an mindestens 80 Prozent der Kurstermine teilgenommen haben, erhalten Sie weiterhin auf Anfrage nach Abschluss Ihres für die Förderung infrage kommenden VHS-Gesundheitskurses eine Teilnahmebescheinigung. Diese enthält Angaben zur Kursdauer und zu den Kursentgelten. Mit dieser Bescheinigung können Sie mit Ihrer Krankenkasse Ihre individuelle Förderung abklären.

 

Auf diesem Weg kann Gesundheitsbildung an der VHS weiterhin unbürokratisch, datengeschützt und vor allem qualitativ hochwertig und gleichzeitig preiswert in Ihrer  Nähe angeboten werden.