Bildungsscheck/Bildungsprämie
Bildungsscheck
Wer wird gefördert?
Beschäftigte im individuellen Zugang
- Beschäftigte aus Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten
- Zu versteuerndes Jahreseinkommen von max. 30.000,- EUR (max. 60.000,- EUR bei gemeinsamer Veranlagung)
- An- und Ungelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss, Menschen ab 50 Jahren, beschäftigte Zugewanderte, befristet Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte, Berufsrückkehrende
Beschäftigte im betrieblichen Zugang
- Kleinere und mittlere Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten
- Arbeitnehmer brutto von max. 39.000,- EUR im Jahr
- Ausgeschlossen vom Bildungsscheckverfahren sind Selbstständige und Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Was wird gefördert?
- Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln, z. B. abschlussbezogene Angebote, Sprach- und EDV-Kurse, Auffrischung von Lern- und Arbeitstechniken
Wie wird gefördert?
- Mit dem Bildungsscheck NRW erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss von 50 % zu den Weiterbildungskosten
- Die andere Hälfte tragen die Beschäftigten im individuellen Zugang selbst oder die Betriebe im betrieblichen Zugang
- Pro Bildungsscheck NRW können maximal 500,- EUR gefördert werden
- Im Zeitraum von zwei Kalenderjahren können Beschäftigte einen Bildungsscheck und Betriebe bis zu zehn Bildungsschecks in Anspruch nehmen
www.weiterbildungsberatung.nrw.de
Bildungsprämie/Prämiengutschein
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung vergibt in der nunmehr 3. Förderphase Prämiengutscheine im Rahmen der Bildungsprämie, um die Bereitschaft zu unterstützen, durch private Investitionen in die persönliche, allgemeine berufliche Weiterbildung zu investieren. Die Förderbedingungen haben sich im Vergleich zur 1. und 2. Förderphase geändert. Einen Prämiengutschein für eine Weiterbildung (bis max. 1.000 EUR Lehrgangsgebühr) in Höhe von max. 500 EUR können Erwerbstätige (ab dem vollendeten 25. Lebensjahr) erhalten, die durchschnittlich mindestens 15 Wochenstunden arbeiten und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000 EUR (oder 40.000 EUR bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen. Voraussetzung dafür ist die Ausstellung eines Prämiengutscheins im Anschluss an eine Bildungsberatung. Dazu müssen Sie sich zunächst an eine der vom Bund anerkannten Beratungsstellen wenden. www.bildungspraemie.info
Beratungsstellen im VHS-Verbandsgebiet sind:
- ESA – Europäische Seniorenakademie der Caritas (Telefon: 02561 3024970 · www.europaeische-senioren-akademie.de)
- TAA – Technische Akademie Ahaus (Telefon: 02561 699201 · www.taa-ahaus.de)